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Mitglieder:
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Bedingungen
Der Mitgliedsantrag kann von natürlichen Personen und juristischen Person, die in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen Österreichs und Tschechiens gegründet wurden und die ihren Sitz in einem dieser Länder haben, gestellt werden. Den Mitgliedern bieten wir an. Hier die Beitrittserklärung zum herunterladen: So werden Sie Mitglied der ÖTGW-RÈHS Die Mitgliedschaft entsteht mit einer unterfertigten Beitrittserklärung und einem Vorstandbeschluss mit mindestens 2/3 Zustimmung der in der Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Aufnahmeantrag ist den Vorstandsmitgliedern mindestens 14 Tage vor Beschlussfassung zur Kenntnis zu bringen. Die Mitgliedschaft wird rechtskräftig, sobald der erste Mitgliedsbeitrag einbezahlt ist. Mitgliedsbeiträge Nicht jede Firma zahlt den gleichen Beitrag. Die Kosten für eine Mitgliedschaft bei ÖTGW-RÈHS sind von der Zahl der Beschäftigten abhängig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt CZK 1.000,-- (oder € 40,--) zuzüglich CZK 50,-- (oder € 2,--) pro in einem Unternehmen in Österreich und Tschechien beschäftigten Personen. Und so funktioniert es: Einfach die Beitrittserklärung auf dieser Seite ausdrucken, ausfühlen und an uns zurückschicken. Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an unseres Büro oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. |
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